Wirkungsziele Landesrechnungshof
Mit der Haushaltsreform wurde die Wirkungsorientierung eingeführt. Dementsprechend hat sich auch der Landesrechnungshof für seinen Bereich vier Wirkungsziele gesetzt:
Wirkungsziel Nr. 1 Der steirischen Bevölkerung und dem Landtag Steiermark liegen transparente Informationen darüber vor, ob die öffentlichen Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. |
Wirkungsziel Nr. 2 Die vom Landesrechnungshof geprüften Stellen setzen Empfehlungen des Landesrechnungshofes um. Der Landesrechnungshof erhöht damit seine Wirksamkeit. |
Wirkungsziel Nr. 3 (Gleichstellungsziel) Die geprüften Stellen messen dem die Gleichstellung fördernden Einsatz öffentlicher Mittel einen besonderen Stellenwert bei. |
Wirkungsziel Nr. 4 Die wirkungsorientierte Haushaltsführung sowie die ergebnisorientierte Steuerung durch Organisationseinheiten des Landes werden ausreichend gewährleistet. |