Prüfberichte
Der Landesrechnungshof hat Prüfberichte gemäß Art. 52 Abs. 2 Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) idgF nach Übermittlung an die zuständigen Stellen (Landtag und Landesregierung; bei Gemeindeprüfungen Gemeinderat und Landesregierung) im Internet zu veröffentlichen.
Dabei ist der Landesrechnungshof zur Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, verpflichtet.
In der folgenden Suchfunktion sind die Prüfberichte des Landesrechnungshofes seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 1982 abrufbar (die Stichwortsuche erfolgt auch im Volltext der Prüfberichte).
Hinweis: Sollten Sie bei der Eingabe eines Suchbegriffes nicht das gewünschte Ergebnis erhalten, können Sie die Suche durch Anfügung des Sonderzeichens „*" erweitern.
Zum Beispiel erhalten Sie bei Eingabe des Stichwortes „Postenbesetzung" kein verwertbares Ergebnis, bei Eingabe von „Postenbesetzung*" erhalten sie den Prüfbericht „Postenbesetzungen".