Maßnahmenberichte
Enthält der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge, so hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes im Landtag dem Kontrollausschuss einen Maßnahmenbericht vorzulegen. Gegebenenfalls ist zu begründen, warum den Vorschlägen und Empfehlungen nicht entsprochen wurde. Nach erfolgter Kenntnisnahme wird der Maßnahmenbericht vom Kontrollausschuss dem Landtag zur Behandlung zugeleitet.