Willkommen beim Landesrechnungshof Steiermark
Der Landesrechnungshof in der Steiermark wurde als erster unabhängiger Landesrechnungshof in Österreich am 29. Juni 1982 eingerichtet und unterstützt als weisungsungebundenes Organ des Landtages den Landtag Steiermark in seiner parlamentarischen Kontrollfunktion.
Der Landesrechnungshof erfüllt die verfassungsgesetzlich vorgesehenen, umfangreichen Aufgaben der finanziellen und wirtschaftlichen Kontrolle im Land Steiermark. Der Prüfbereich umfasst die gesamte Landesverwaltung sowie ausgelagerte Beteiligungen, an denen das Land mit mindestens 25 % finanziell beteiligt ist. Der Landesrechnungshof prüft die Gebarung des Landes auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Seine Aufgabe ist es, für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit öffentlichen Mitteln zu sorgen und Verbesserungen anzuregen.
Als Besonderheit unter den österreichischen Rechnungshöfen kontrolliert der Landesrechnungshof vor Projektbeginn den Bedarf und die Kosten (Soll- und Folgekosten) von Großprojekten. Nach deren Baubeginn obliegt ihm die laufende Kontrolle der Gesamtkosten in Form einer Kostenverfolgung.
Mit 1. Juni 2015 erhielt der Landesrechnungshof Steiermark eine umfassende Kompetenz zur Prüfung von Gemeinden einschließlich ihrer Beteiligungen. Damit weitete sich die Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf ein zusätzliches Gebarungsvolumen von mehr als 2 Milliarden Euro aus.
Des Weiteren wurden dem Landesrechnungshof auch neue Befugnisse im Zusammenhang mit der Haushaltsreform des Landes Steiermark eingeräumt:
Konkret handelt es sich um ein Stellungnahmerecht des Landesrechnungshofes zu den Angaben der Wirkungsorientierung bei der Budgeterstellung und um das Recht zur Stellungnahme zum Entwurf des Landesrechnungsabschlusses. Ziel der neuen Regelungen ist, die Transparenz der Haushaltsführung des Landes Steiermark zu erhöhen und dem Landtag zusätzliche Entscheidungsgrundlagen von Seiten des Landesrechnungshofes zur Verfügung zu stellen.
Derzeit ist 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesrechnungshof die Aufgabe übertragen, durch professionelle Kontrollen in einer modernen, kompetenten und unabhängigen Kontrolleinrichtung des Landes Steiermark mit hoher Wirksamkeit tätig zu sein.
Der Landesrechnungshofdirektor
HR Mag. Heinz Drobesch