Beratungsfunktion
Der Landesrechnungshof ist an einer vertrauensvollen partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den überprüften Stellen interessiert. Den Prüfern obliegt über die Kontrollfunktion hinaus eine Beratungsfunktion.
Diese äußert sich z. B.
- in Anregungen im Rahmen der Einschau vor Ort,
- in der Verfolgung der Umsetzung von Empfehlungen,
- in der Stellungnahme zur Wirkungsorientierung,
- in der Teilnahme an den Beratungen des Kontrollausschusses.
Die Prüftätigkeit hat präventive Wirkung, sichert den bestmöglichen Einsatz öffentlicher Mittel und trägt auch zur Verhinderung von Korruption bei.
Beratungs- und Informationsleistungen und Präventivwirkung schaffen einen Mehrwert.