Prüfbericht Rettungsdienstwesen in der Steiermark
Der Landesrechnungshof führte auf Verlangen der Fraktionen der FPÖ, der KPÖ und der Neos eine Prüfung des Rettungsdienstwesens in der Steiermark durch. Insbesondere sollten Verbesserungspotenziale in der Ausgestaltung der Versorgungsstrukturen aufgezeigt sowie die Finanzierung hinterfragt werden.
In der Steiermark liegt ein sogenanntes Mischsystem vor. Dies bedeutet, dass die bodengebundenen Rettungsorganisationen nicht nur im Rettungs- bzw. Notarztrettungsdienst, sondern auch im Krankentransport tätig sind. Dies führte laut einer von der Landeszielsteuerungskommission beauftragten Experten-Studie dazu, dass der Ressourceneinsatz im Krankentransport inadäquat hoch und somit ineffizient ist.
Ein laut dem Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 zu erarbeitendes Konzept betreffend die Neuorganisation des Rettungsdienstwesens liegt bis dato nicht vor. Eine flächendeckende Bedarfsplanung und adäquate Steuerung hinsichtlich der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages seitens der Fachabteilung (FA) für Katastrophenschutz und Landesverteidigung war daher nicht gegeben.
Der allgemeine Rettungsdienst umfasst auch den Notarztrettungsdienst. Die Flugrettung ergänzt die bodengebundenen Einsätze. Die Kontrolle der Kosten und der Leistungen der Vertragspartner durch die zuständige FA für Katastrophenschutz und Landesverteidigung bedarf einer Vertiefung. Damit soll die Angemessenheit der Höhe des Rettungsbeitrages des Roten Kreuzes und der Abgangsdeckung für die Flugrettung festgestellt werden.
Landesweit konnte bei 85 % der Einsätze des bodengebundenen Notarztrettungsdienstes im Jahr 2022 die 15-minütige Hilfsfrist eingehalten werden. In einigen Regionen war dies nur in deutlich geringerem Ausmaß möglich.
Die Experten-Studie kommt weiters zum Ergebnis, dass betreffend die Notarztdisposition eine erhebliche Anzahl von Einsätzen im bodengebundenen Notarztrettungsdienst auch mit geringerem Ressourceneinsatz bzw. einfacheren Rettungsmitteln bewältigt werden könnte.
Durch die vermehrte Ausbildung und Bereitstellung von Notfallsanitätern mit den erforderlichen Kompetenzen könnte eine Entlastung der ärztlichen Ressourcen mit finanziellen Einsparungen ohne Qualitätsverlust erzielt werden.
Die Einsatzdisposition der Rettungsmittel im Rettungsdienstwesen erfolgte ausschließlich durch das Rote Kreuz und war somit nicht trägerneutral. Damit war weder eine Trennung von den wirtschaftlichen Interessen des Roten Kreuzes noch der Einsatz des am besten geeigneten Rettungsmittels gewährleistet.
Innerhalb der Regelbetriebszeit stellt die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) die Notärzte für 17 Notarztstützpunkte zur Verfügung. Dabei kommt es zu einer Überförderung der KAGes für diese Leistung durch die FA für Katastrophenschutz und Landesverteidigung. Außerhalb der Regelbetriebszeiten der Krankenanstalten stellt die Gesundheitsversorgungs-GmbH freiberufliche Ärzte zur Disposition für die Notarztstützpunkte bereit. Die Verfügbarkeit von Notärzten konnte durch das Land nicht sichergestellt werden.
Die Zahlungen des Landes für das Rettungsdienstwesen in der Steiermark stiegen im Zeitraum 2018 bis 2023 um 81 % auf zuletzt € 30,34 Mio. Die Auszahlungen der Gemeinden, des Landes und der zwei größten Sozialversicherungsträger für den Rettungs- und Krankentransport insgesamt betrugen im Jahr 2023 zumindest € 73 Mio.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang die fehlende Kostentransparenz. Eine Doppelfinanzierung von Leistungen im allgemeinen Rettungsdienst einerseits durch die FA für Katastrophenschutz und Landesverteidigung und andererseits durch die Sozialversicherungsträger kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Eine Aussage über die Gesamtfunktionalität des Rettungs- und Notarztwesens in der Steiermark konnte nicht abgleitet werden.
Der Landesrechnungshof empfiehlt eine umfassende Reform im allgemeinen Rettungsdienst sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch hinsichtlich der Strukturen und deren Finanzierung. Das Ziel muss dabei eine transparente Finanzierung von nachvollziehbaren Leistungen in effizienten Strukturen sein. Dabei ist nach Ansicht des Landesrechnungshofes, jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die örtlichen Niederlassungen (Ortsstellen) der anerkannten Rettungsorganisationen als wesentliches Element zur Wahrung des ehrenamtlichen Dienstes gewährleiset sind.