Rüffel des LRH wegen unkorrekter Angaben
Folgeprüfung im Berufsschulwesen fördert Widersprüche zu Tage
Ob und inwieweit Empfehlungen des Landesrechnungshofes (LRH) durch die geprüfte Stelle umgesetzt wurden, muss die Landesregierung binnen eines halben Jahres mittels Maßnahmenbericht dem Kontrollausschuss des Landtages offenbaren. In einigen Fällen führt der LRH auch eine Folgeprüfung durch, um sich selbst darüber ein Bild zu machen, wie jüngst beim Facility-Management in Landesberufsschulen. Das unerfreuliche Ergebnis: Während dem Landtag im Jahr 2020 alle 14 Empfehlungen als „umgesetzt" oder „teilweise bzw. in Umsetzung befindlich" gemeldet worden waren, wurden im Widerspruch dazu seitens der Prüfer des LRH bei ihrer Nachschau gleich sechs Empfehlungen als „nicht umgesetzt" bewertet.
Das Facility-Management - früher allgemein als Liegenschaftsverwaltung bezeichnet - in steirischen Landesberufsschulen wurde seitens des LRH vor fünf Jahren geprüft. Diese Prüfung mündete in 14 Empfehlungen. Der seinerzeitige Maßnahmenbericht stößt nun auf Kritik des LRH unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch, weil sich der Umsetzungsstand aus diesem Maßnahmenbericht nicht mit den Erkenntnissen aus der aktuellen Folgeprüfung deckt. „Einige der im Maßnahmenbericht angekündigten Umsetzungsschritte, die - bezogen auf den Maßnahmenbericht 2020 - als teilweise umgesetzt bzw. in Umsetzung zu klassifizieren waren, sind bis dato nicht realisiert", heißt es wörtlich im jüngsten Prüfbericht. Insgesamt bewertet der LRH sechs der 14 Empfehlungen im Gegensatz zum Maßnahmenbericht der Landesregierung als nicht umgesetzt.
Bereits im Erstbericht wurde die Vielzahl der Schnittstellen und Kooperationspartner dargestellt. Für ein funktionierendes und wirksames Facility-Management ist nicht nur das Zusammenwirken sämtlicher Beteiligter essenziell, sondern es sind dafür auch entsprechende Strukturen und Ressourcen erforderlich, unterstreichen die Prüfer, um diese Schwachstelle in Zukunft ausmerzen zu können. Konkret wurden die Zuständigkeiten noch nicht mittels einer Prozess-Darstellung für das Facility-Management in Landesberufsschulen dargestellt.
Ein weiterer offener Kritikpunkt betrifft die vollständige und sorgfältige Führung der Gebäude- und Bestandsunterlagen, auf die aus Sicht des LRH nicht entsprechend geachtet wird. Die Berechnung des erforderlichen Reinigungsaufwandes erfolgt noch nicht anhand tatsächlicher Flächen. Auch ein geeignetes Energie-Management für alle Berufsschulen des Landes ist noch nicht eingerichtet.