Genossenschaftsplan: Außer Spesen nichts gewesen
Problematische LRH-Sicht auf Vorhaben von vier südoststeirischen Gemeinden
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung der Gemeinden Bad Radkersburg, Klöch Tieschen und Halbenrain, alle vier im Bezirk Südoststeiermark gelegen, wurde vom Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch im Zuge einer Querschnittsprüfung im Wesentlichen als in Ordnung befunden. Problematisch sieht der LRH hingegen deren geplante, aber dann doch nicht umgesetzte Gründung der „Projekt- und Strukturentwicklung Region Radkersburg Genossenschaft".
In allen vier Gemeinden betrug das Grundstücks- und Immobilienvermögen im Prüfzeitraum 2017 bis 2021 mehr als 79 % des langfristigen Vermögens. Die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Grundstücke und Immobilien erfolgte entsprechend den rechtlichen Vorgaben, was auch für die An- und Verkaufe von Gemeindevermögen sowie die Abschlüsse bzw. Auflösungen von Miet- und Pachtverträgen gilt. Empfohlen wird vom LRH allerdings, den Zustand und die Objektsicherheit für die von den Gemeinden verwalteten Gebäude zu prüfen und zu dokumentieren, wie es die Marktgemeinde Tieschen bereits vollzieht.
Die geplante Gründung der „Projekt und Strukturentwicklung Region Radkersburg Genossenschaft" durch die vier Gemeinden stellt allerdings kein Ruhmesblatt dar. Nach Rechtsunsicherheiten, etwa betreffend die Gesellschaftsform, die Satzung oder die aufsichtsbehördliche Genehmigung, wurde auf die Gründung der Genossenschaft schließlich verzichtet. Geblieben sind Kosten in der Höhe von knapp 100.000 Euro für ein Beratungsunternehmen, welche durch die öffentliche Hand - sprich den Steuerzahler - gedeckt werden mussten. Daraus ergibt sich die Empfehlung des LRH, die grundsätzlich an sämtliche steirische Gemeinden gerichtet ist, vor einer allfälligen Gründung einer Genossenschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit durch Einholung eines Rechtsgutachtens prüfen zu lassen, ob und wie dies rechtskonform umsetzbar wäre. Auch würden durch eine Genossenschaft die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten sowohl der Gemeinden als auch der Aufsichtsbehörde schwinden, was der LRH als problematisch bewertet.