Keine Bevorzugung bei Beratungsleistungen
LRH rät zu einheitlichen Regeln und zum Aufbau von eigenem Fachwissen
Eines gleich vorweg: Die Vermutung einer politisch motivierten Bevorzugung einzelner Auftragnehmer konnte der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch bei seiner Prüfung von externen Beratungsleistungen des Landes nicht bestätigen. Dennoch gibt es einige Verbesserungsvorschläge für den Zukauf von fachlicher Expertise.
Die Prüfung der externen Beratungsleistungen des Landes durch den LRH war mit umfangreichen Recherchen und Abfragen verbunden. Immerhin wurden 64 Beratungsleistungen aus der XVII. Gesetzgebungsperiode und 93 weitere aus der aktuellen unter die Lupe genommen. Für einen Großteil davon, nämlich 147 von 157 untersuchten Fällen, war eine Direktvergabe zulässig, da der Auftragswert unter dem vergaberechtlichen Unterwert von 100.000 Euro lag. 29 % aller Geschäftsfälle betrafen fachliche, 18 % wirtschaftliche und jeder fünfte Fall Strategie- und Projektberatungen. Angesichts dieser Faktenlage wird dem Land Steiermark empfohlen, „dem Aufbau von internem Fachwissen Vorrang einzuräumen und nur in Ausnahmefällen externe Experten beizuziehen", wie es im Bericht des LRH wörtlich heißt.
Des Weiteren ortet der LRH innerhalb der Abteilungen des Landes unterschiedliche Vorgangsweisen bei den Beschaffungsprozessen, die auf verschiedene interne Vorgaben oder schlicht auf fehlende Regeln zurückzuführen sind. Um hier Abhilfe zu schaffen, regt der LRH unter anderem an, für Direktvergaben Regeln für die Einholung von Vergleichsangeboten und zur Anfertigung von Vergabevermerken festzulegen, die Gründe für die Notwendigkeit einer Leistungsvergabe explizit zu dokumentieren und vor einem Leistungszukauf die internen Kapazitäten dahingehend zu prüfen, ob und wie weit eine Eigenerstellung möglich wäre - eventuell auch durch abteilungsübergreifende Kooperationen. Und in den dazugehörigen Regierungsanträgen sollten transparente Qualitätskriterien vorgesehen werden, wie etwa eine präzise Leistungsbeschreibung, eine sachkundige Auftragswert-Schätzung, einen Nachweis über Vergleichsangebote und eine plausible Preisangemessenheits-Prüfung.