Verkaufsprozess bei SIMCAMPUS „mangelhaft“
LRH kritisiert unzureichende konzeptive Grundlagen bei Eisenerzer Projekt
Eigentlich wurde 2019 die SIMCAMPUS GmbH vom Land Steiermark gegründet, um in der strukturschwachen Region Eisenerz ein Kompetenzzentrum für Katastrophenschutz und Einsatzsimulation zu etablieren. Nun - vier Jahre später - ist das Projekt bereits wieder Geschichte: Über die GmbH (inzwischen an eine neue Eigentümerin veräußert) wurde im Vorjahr ein Insolvenzverfahren eröffnet, und ein Gerichtsverfahren läuft, weil das Land im Vorjahr eine Klage auf die Zahlung des Kaufpreises in der Höhe von 650.000 Euro einbrachte.
Die ursprüngliche Idee zur Gründung der SIMCAMPUS GmbH durch das Land Steiermark klang ja durchaus vielversprechend: Mit dem „Zentrum für Notfall-, Krisen- und Katastrophensimulation" sollte der krisengebeutelten Region Eisenerz unter die Arme gegriffen und zugleich auch das stillgelegte Landeskrankenhaus einer neuen Verwendung zugeführt werden. Sogar eine Einbindung unter die Schirmherrschaft der Vereinten Nation war angedacht - mittlerweile haben sich diese Pläne bekanntlich zerschlagen, und der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch wurde vom Landtag mit einer Prüfung der Gesellschaft beauftragt.
Da seitens der SIMCAMPUS GmbH mit dem Land Steiermark als Eigentümer von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht bestanden hatte, war es aus Sicht des LRH vorhersehbar, dass das Land in den Anfangsjahren mit Zuschüssen für die Kostendeckung des laufenden Betriebs zu rechnen hatte. Insgesamt flossen denn auch 2,62 Millionen Euro an die SIMCAMPUS GmbH, wie der LRH feststellt. Auch die von drei Beratungsunternehmen beauftragten Konzepte zur Errichtung der SIMCAMPUS GmbH sahen weder eine Errechnung des volkswirtschaftlichen Nutzens für die Region noch eine Kosten-Nutzen-Abwägung für die Beteiligung an der GmbH vor.
Pandemiebedingt entfallene Einnahmen, die notwendige Sanierung des Standortes in Eisenerz und eine Reihe weiterer Faktoren brachten die SIMCAMPUS GmbH an den Rand einer Insolvenz. Von der Liquidierung der Gesellschaft wurde wegen des Auftretens einer Kaufinteressentin jedoch kurzfristig Abstand genommen. Der darauffolgende Verkaufsprozess wird von den Prüfern des LRH als „mangelhaft" bezeichnet: Es fand weder eine entsprechende Würdigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Käuferin statt, noch wurde eine Sicherstellung des Kaufpreises gefordert.