Erfreuliche Nachrichten für Umwelt-Abteilung!
LRH-Lob für Umsetzung seiner Empfehlungen durch Naturschutz-Referat
Endlich auch einmal wieder erfreuliche Nachrichten für die in letzter Zeit leidgeprüfte Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung (A13): Denn eine Folgeprüfung des zur A13 gehörenden Naturschutz-Referates durch den Landesrechnungshof (LRH) zeitigte durchaus positive Ergebnisse. Keine einzige Beanstandung aus der Erstprüfung im Jahr 2020 ist mehr aufrecht, die seinerzeitigen 26 wesentlichen Empfehlungen des LRH wurden mittlerweile entweder umgesetzt (20) oder befinden sich in Umsetzung (sechs Empfehlungen).
So wird das Berg- und Naturwachtgesetz derzeit überarbeitet. Auch ein weiterer Missstand wurde mit der Bestellung eines Naturschutzbeauftragten beseitigt, dessen Posten - obwohl gesetzlich vorgeschrieben - zuvor über sechs Jahre lang vakant war. Des Weiteren wird eine Adaptierung des Risikomanagement-Systems in der A13 vorgenommen, wie es der LRH unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch vor drei Jahren angeregt hat.
Aus Sicht des LRH „ordnungsgemäß" erfolgen formale Prozesse und Abläufe, wie Mitarbeiter-Orientierungsgespräche, Seminare und Ausbildung, Beschwerdemanagement oder das betriebliche Gesundheitsmanagement.
Bezüglich Projektförderungen im Naturschutz gibt es für das Programm „Ländliche Entwicklung" neue Vorgaben zur Abwicklung der Förderanträge, ein Vorgang, der schlankere und effizientere Verwaltungsstrukturen mit sich bringen soll. Die Projektabwicklung selbst erfolgt künftig über die Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung; das Naturschutz-Referat hingegen übernimmt weiterhin den Anteil an Landesmitteln und die fachliche Betreuung der Projekte.