LRH: Bei Wasser, Abwasser und Müll alles paletti
Prüfung der Gebührenhaushalte von Passail und von Neumarkt
Mit Passail (Bezirk Weiz) und Neumarkt in der Steiermark (Bezirk Murau) wurden zwei Marktgemeinden einer Querschnittsprüfung des Landesrechnungshofes (unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch) unterzogen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag in den Gebührenhaushalten bei Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr. Unter dem Strich wurde beiden Fusionsgemeinden bescheinigt, ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Aufgrund unterschiedlicher regionaler Gegebenheiten und der Gemeinde-Autonomie sind die Gebührenhaushalte der zwei geprüften Gemeinden zwar nur beschränkt miteinander vergleichbar, jedoch erfolgte die Vorgangsweise durchaus „im Gleichschritt": So harmonisierten beide im Prüfzeitraum (2015 bis 2019) die Gebühren der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Während Passail die Harmonisierung des Gebührenhaushaltes Müllbeseitigung bereits unter Dach und Fach hat, befindet sich Neumarkt in dieser Frage noch in der Umsetzungsphase. Der Gebührenkalkulation liegt da wie dort eine Kosten-Leistungsrechnung zugrunde, und die Benützungsgebühren wurden mit dem Verbraucherpreis-Index wertgesichert. Zusätzlich legen beide Marktgemeinden neben der Einhebung von einmalig fälligen Gebühren eine Kombination aus einer Bereitstellungs- und einer Benützungsgebühr fest.
Eine stichprobenhafte Prüfung der Belege ergab, dass Annahme- und Auszahlungsanordnungen in beiden Gemeinden ordnungsgemäß vorgenommen wurden, stellt der Landesrechnungshof fest. Mit der Einhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen wird auch den abgaberechtlichen Vorgaben der Bundesabgabenordnung entsprochen.
Überdies führen beide Marktgemeinden „Offene Posten"-Listen. Hierdurch können sie sicherstellen, welche Forderungen nach Fälligkeit - geordnet nach Abgabepflichtigen - bestehen, und die entsprechenden Mahnschritte setzen.