Holzcluster Steiermark: Auf Kritik folgt nun Lob
Folgeprüfung des LRH führte zu einem durchaus positiven Ergebnis
Vor neun Jahren prüfte der Landesrechnungshof (LRH) die Holzcluster Steiermark GmbH, und wie sich nun bei einer Folgeprüfung herausstellt, fiel seine damalige teils recht heftige Kritik auf fruchtbaren Boden. Denn 96 Prozent der Empfehlungen wurden mittlerweile umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Nur eine einzige Empfehlung (von 28) blieb unberücksichtigt. Auch eine zusätzlich durchgeführte Vergabeprüfung brachte eine ordnungsgemäße Vergabepraxis zutage, lobt der LRH.
Äußerst zufriedenstellend fiel der Bericht über die Folgeprüfung der Holzcluster Steiermark GmbH aus, der nun vom LRH unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch veröffentlicht wurde. Die Empfehlungen der Erstprüfung aus dem Jahr 2012 wurden nahezu vollständig umgesetzt, Verbesserungspotenzial orten die Prüfer nur in Randbereichen. So sollte künftig eine stufenweise Deckungsbeitrags-Rechnung etabliert werden, in die auch Personal- und Overheadkosten eingerechnet sind. Erst dadurch würde laut LRH ein kostengetreues Projekt-Controlling ermöglicht.
Die Vergaben wurden ordnungsgemäß durchgeführt. Jedoch konnte bei den fünf geprüften Direktvergaben nur ein einziges Unternehmen die notwendigen Kriterien erfüllen, obwohl 15 weitere Unternehmen ihre Anbote abgaben. Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Holzcluster Steiermark GmbH an die Vergaberegeln der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) als ihr Förderungsgeber zu richten hat. Demnach müssen auch für Direktvergaben soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden, was bei konsequenter Anwendung zu einer Benachteiligung von Klein- und Einzelunternehmen führen kann. Daher regt der LRH eine Änderung der restriktiven Vergabe-Vorgaben an, was dem Vernehmen nach seitens der SFG vor Kurzem bereits realisiert wurde.