Bei Notarzt-Rettungswesen noch „Luft nach oben“
LRH: Korrekte Verfahrensdurchführung bei neuem Hubschrauber-Stützpunkt
Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist das notärztliche Rettungswesen besonders gefragt. Auch der Landesrechnungshof (LRH) unter Direktor Heinz Drobesch interessierte sich dafür und unterzog es einer Überprüfung. Unter dem Strich ist die Steiermark recht gut aufgestellt, in wesentlichen Teilbereichen sei jedoch noch „Luft nach oben". Daher sollten entsprechende Nachjustierungen vorgenommen werden, halten die Prüfer in ihrem Bericht fest.
Das Notarzt-Rettungswesen stützt sich hierzulande auf ein System des boden- bzw. luftgebundenen Rettungssanitätsdienstes (sprich: auf Rettungsfahrzeuge und Hubschrauber) sowie auf das weitgehend krankenhausgestützte Notarztwesen. Gesteuert wird das Ganze durch die in der Landesamtsdirektion angesiedelte Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin. Deren Leitung kommt allerdings keine klar definierte fachliche und rechtliche Stellung im notärztlichen Gesamtgefüge zu, moniert der LRH. Abhilfe geschaffen werden sollte durch eine Evaluierung ihrer organisatorischen Positionierung, des Aufgabenumfanges und der Kompetenzen.
Mit der Protokollierung der Notarzteinsätze waren die Prüfer auch nicht zufrieden. Sie regen daher an, im Zuge der Implementierung des neuen elektronischen Notarzt-Einsatzprotokolls die Vollständigkeit der Datenerfassung (boden- und luftgebundene Einsätze) sicherzustellen und den einzelnen Stützpunkten zusätzlich zu den eigenen Auswertungen auch vergleichende Analysen zur Verfügung zu stellen. Da die medizinische Notwendigkeit von Einsätzen häufig erst im Nachhinein beurteilt werden kann, sind Fehleinsätze oder Leerfahrten letztlich unvermeidlich, räumt der LRH ein. Um deren Anteil dennoch zu verringern, sollte ein einheitliches Begriffsverständnis hergestellt und ein permanenter Qualitätsverbesserungszyklus eingeführt werden.
Die vom Landtag beauftragte Prüfung der Ausschreibung und Vergabe des neuen Notarzthubschrauber-Stützpunktes in St. Michael ergab im Wesentlichen eine korrekte Durchführung des Verfahrens, wird im Bericht hervorgehoben. Es wird nur angemerkt, dass dieser Stützpunkt bisher noch nicht in das mit den bisherigen Stützpunkten (in Graz-Thalerhof und Niederöblarn) bestehende Vertragsgefüge mit dem Steirischen Flugrettungsverein eingebunden ist - daher wurde ein zweiter Rahmenvertrag abgeschlossen. Der LRH empfiehlt eine Überführung in eine gemeinsame vertragliche Grundlage.