Der Landesrechnungshof in der Steiermark wurde als erster unabhängiger Landesrechnungshof in Österreich am 29. Juni 1982 eingerichtet und unterstützt als weisungsungebundenes Organ des Landtages den Landtag Steiermark in seiner parlamentarischen Kontrollfunktion.
Der Landesrechnungshof erfüllt die verfassungsgesetzlich vorgesehenen, umfangreichen Aufgaben der finanziellen und wirtschaftlichen Kontrolle im Land Steiermark. Der Prüfbereich umfasst die gesamte Landesverwaltung sowie ausgelagerte Beteiligungen, an denen das Land mit mindestens 25 % finanziell beteiligt ist. Der Landesrechnungshof prüft die Gebarung des Landes auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Seine Aufgabe ist es, für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit öffentlichen Mitteln zu sorgen und Verbesserungen anzuregen.